Grundschule Ostelsheim (Druckversion)

Schulordnung der Grundschule Ostelsheim

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern sollen sich an unserer Schule wohl fühlen. Die Kinder sollen ihre Persönlichkeit entfalten und in einer guten Atmosphäre lernen können.

1. Damit der Unterricht geregelt stattfindet, unterstützen wir uns gegenseitig.

  • Fünf Minuten vor Beginn der ersten bzw. zweiten Stunde stellen sich die Schülerinnen und Schüler vor dem Schulhaus auf. Anschließend werden sie von einer Lehrkraft in das Schulhaus geholt.
  • Eltern verabschieden ihre Kinder vor dem Eingangsbereich und nehmen sie nach dem Unterricht dort wieder in Empfang.
  • Spätestens zehn Minuten nach Unterrichtsschluss sollen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen haben.
  • Bei Krankheit einer Schülerin oder eines Schülers muss spätestens am dritten Tag der Krankheit eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Krankmeldungen am ersten Tag sollen dem/der Klassenlehrer/in über einen Mitschüler/in mitgeteilt werden. Telefonische und digitale Entschuldigungen nur in Ausnahmefällen.
  • Bei Krankheit oder Abwesenheit von Lehrkräften gilt ab dem zweiten Tag ein Vertretungsplan, der den Eltern rechtzeitig per Mail mitgeteilt wird.
  • Krankmeldungen bzgl. des Schwimmunterrichts müssen am selben Tag schriftlich erfolgen. Bei häufigem Fehlen kann ein ärztliches Attest eingefordert werden.
  • Bei Schul- oder Klassenfesten haben die Eltern die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.
  • Beurlaubungen vom Unterricht bis zu zwei Tagen werden beim Klassenlehrer/in beantragt. Bei einer längeren Dauer entscheidet die Schulleitung. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien werden in der Regel nicht genehmigt.

2. Im Schulhaus und auf dem Schulgelände verhalten wir uns so, dass sich alle wohlfühlen.

  • Das Schulhaus und der Pausenhof dürfen während der Unterrichtszeit nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden.
  • Die Schulregeln („Regeln für mich, für uns, für alle“) gelten für alle Schülerinnen und Schüler.
  • Im Winter ist Schneeballwerfen verboten. Schlittern ist nur an festgelegten Stellen erlaubt.
  • Handys, Smartphones, Smartwatches und andere elektronischen Geräte bleiben zu Hause.
  • In den Toiletten achten die Schülerinnen und Schüler besonders auf Sauberkeit.
  • Im Schulhaus und auf dem Pausenhof gehören Abfälle in die entsprechenden Abfalleimer.
  • Für mutwillige Beschädigungen an Schuleinrichtungen und Schulbüchern haften die Eltern der Schülerinnen und Schüler.

3. Es ist uns wichtig, ein gutes Miteinander zu pflegen

Stand: September 2023

http://www.grundschule-ostelsheim.de//unsere-schule/schulordnung